Gutjahr Bürogebäude | © Martin Starl

Gutjahr Systemtechnik

Sichere Systemlösungen aus einer Hand seit über 30 Jahren

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Gutjahr Bürogebäude | © Martin Starl

Bestätigung für die Einhaltung REACH, Erfüllung der Anforderung nach DGNB, Freiheit von (H-) FKCW/ (H-)FKW

 

Für die von uns hergestellten Entkopplungsmatten sowie Flächen- und Stufendrainagen, bestätigen wir die Erfüllung der unten aufgeführten Punkte I., II. und III.

 

I. Einhaltung REACH-Konformität

Am 28.10.2008 wurde auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die erste „Kandidatenliste der Stoffe zur Aufnahme im Anhang XIV“ veröffentlicht und mehrmals erweitert. Sie enthält in ihrer aktuell gültigen Fassung von Juni 2023 insgesamt 235 „besonders besorgniserregende Stoffe“ (=“SVHC“).

Hiermit bestätigen wir, dass nach heutigem Kenntnisstand keine der „besonders besorgniserregenden Stoffe“ in unseren Produkten und der Verpackungen vorhanden sind, die auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgeführt sind.

Kandidatenliste der ECHA: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Wir kommen der Verpflichtung laut Artikel 33 der REACH Verordnung nach und teilen unseren Kunden umgehend mit, falls nach neuen Kenntnissen „besonders besorgniserregende Stoffe“ über dem Grenzwert von 0,1% in unseren Produkten enthalten sind.

 

II. DGNB-Konformität

Hiermit bestätigen wir, dass die von uns hergestellten Produkte und deren Verpackungen die Anforderungen respektive den Leitfaden der Bauprodukte in der DGNB-Zertifizierung erfüllen. Im Speziellen sind die Anforderungen an die jeweiligen Inhaltsstoffe folgend aufgeführt.

Pos.

Inhaltsstoffe

Anforderung an den/die Inhaltsstoffe

entspricht den Anforderungen des aktuellen Leitfadens der DGNB-Zertifizierung

1

  • halogenierte Treibmittel
  • teilhalogenierte Treibmitten
  • HBCD
  • keine halogenierte
  • keine teilhalogenierte Treibmittel
  • frei von HBCD

    Z.40+41 Dämmstoffe

2

  • CPs

  • PBB

  • PBDE

  • TCEP

  • keine CPs
  • keine PBB
  • PBDE <0,1%
  • TCEP <0,1%

    Z.43 Flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte              (Erzeugnisse)

3

  • SVHC
  • SVHC <0,1%

    Z.44 Erzeugnisse aus Kunststoff

4

  • Bor
  • Bor <0,1%

    Z.45 Biozid und flammhemmend ausgerüstete                    Erzeugnisse

5

  • Blei
  • Zinn
  • Blei <0,1%
  • Zinn <0,1%

    Z.35 Kunststoffe (Beläge und Fenster)

    Z.35 Schallschutzeinlagen

 

III. Freiheit von teil/-halogenierten Treibmitteln

Hiermit bestätigen wir, dass für die von uns hergestellten Produkte und deren Verpackungen zur Herstellung keine halogenierten oder teilhalogenierten Kohlenwasserstoffe bzw. Fluorkohlenwasserstoffe als (H-)FCKW und (H-)FKW verwendet werden.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.